Sehr wahrscheinlich — aber meist nur die leichten Transparenzpflichten, nicht das schwere „Hochrisiko“-Regime. Klein zu sein befreit Sie nicht; entscheidend sind Ihre Rolle und ob Ihre Nutzer in der EU sind.
Die Regeln richten sich danach, was Sie tun. Ein Anbieter baut ein KI-System und bringt es unter eigenem Namen auf den Markt; ein Betreiber nutzt es einfach. Die meisten kleinen Unternehmen sind Betreiber, was höchstens die begrenzten Transparenzpflichten des Artikels 50 mit sich bringt — nicht das schwere Hochrisiko-Regime.
Ein fertiges Werkzeug zum Verfassen von Texten zu nutzen macht Sie in der Regel zum Betreiber — oft ganz ohne Pflicht, es sei denn, Sie betreiben einen kundengerichteten Bot oder veröffentlichen Inhalte von öffentlichem Interesse. In die Hochrisiko-Regeln zieht es Sie nicht.
Es kann trotzdem gelten. Wenn Ihre KI oder deren Ausgaben Menschen in der EU erreichen, fallen Sie in den Anwendungsbereich — dieselbe extraterritoriale Logik wie bei der DSGVO. (Ein in Portugal ansässiges Unternehmen, das EU-Kunden bedient, ist klar erfasst.)
Auf einem freien oder offenen Modell aufzubauen schaltet die Transparenzpflichten des Artikels 50 nicht ab.
Start-ups haben dieselben Pflichten. Die Erleichterungen betreffen weniger Bürokratie und eine verhältnismäßige Durchsetzung — keine Ausnahme. Wenn Sie eine KI als eigenes Produkt bauen oder umbenennen, können Sie zum Anbieter werden, mit schwereren Pflichten.
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