Gilt die EU-KI-Verordnung für mein kleines Unternehmen?

Sehr wahrscheinlich — aber meist nur die leichten Transparenzpflichten, nicht das schwere „Hochrisiko“-Regime. Klein zu sein befreit Sie nicht; entscheidend sind Ihre Rolle und ob Ihre Nutzer in der EU sind.

Die Rolle, nicht die Größe

Die Regeln richten sich danach, was Sie tun. Ein Anbieter baut ein KI-System und bringt es unter eigenem Namen auf den Markt; ein Betreiber nutzt es einfach. Die meisten kleinen Unternehmen sind Betreiber, was höchstens die begrenzten Transparenzpflichten des Artikels 50 mit sich bringt — nicht das schwere Hochrisiko-Regime.

„Ich nutze nur ChatGPT“

Ein fertiges Werkzeug zum Verfassen von Texten zu nutzen macht Sie in der Regel zum Betreiber — oft ganz ohne Pflicht, es sei denn, Sie betreiben einen kundengerichteten Bot oder veröffentlichen Inhalte von öffentlichem Interesse. In die Hochrisiko-Regeln zieht es Sie nicht.

„Ich bin nicht in der EU“

Es kann trotzdem gelten. Wenn Ihre KI oder deren Ausgaben Menschen in der EU erreichen, fallen Sie in den Anwendungsbereich — dieselbe extraterritoriale Logik wie bei der DSGVO. (Ein in Portugal ansässiges Unternehmen, das EU-Kunden bedient, ist klar erfasst.)

Open Source ist kein Freifahrtschein

Auf einem freien oder offenen Modell aufzubauen schaltet die Transparenzpflichten des Artikels 50 nicht ab.

Keine pauschale Ausnahme für kleine Unternehmen

Start-ups haben dieselben Pflichten. Die Erleichterungen betreffen weniger Bürokratie und eine verhältnismäßige Durchsetzung — keine Ausnahme. Wenn Sie eine KI als eigenes Produkt bauen oder umbenennen, können Sie zum Anbieter werden, mit schwereren Pflichten.

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Weitere häufige Fragen

Keine Rechtsberatung. Disclosed. ist ein Informations- und Vorlagen-Tool, keine Anwaltskanzlei. Der offizielle Text der KI-Verordnung der EU und die Leitlinien der Europäischen Kommission sind die maßgeblichen Quellen; die Leitlinien und der Verhaltenskodex der Kommission wurden kurz vor der Frist noch finalisiert. Nichts hier begründet ein Mandatsverhältnis und kann Ihre besonderen Umstände nicht berücksichtigen. Für Entscheidungen mit echten Folgen wenden Sie sich an eine qualifizierte Fachperson in Ihrer Jurisdiktion.