Muss ich Kunden sagen, dass mein Chatbot eine KI ist?

Ja — in fast allen Fällen. Wenn jemand vernünftigerweise annehmen könnte, mit einem Menschen zu sprechen, müssen Sie ab dem 2. August 2026 im Gespräch selbst klarmachen, dass es sich um eine KI handelt.

Was die Regel tatsächlich sagt

Artikel 50 der EU-KI-Verordnung verlangt, dass Personen, die mit einem KI-System interagieren, darüber informiert werden, dass sie es mit einer KI zu tun haben. Die einzige Ausnahme ist, wenn es für eine vernünftige Person wirklich offensichtlich ist — und die Behörden legen das eng aus, man sollte sich also nicht darauf verlassen. Das gilt für Chat-Widgets, WhatsApp-Bots sowie KI-Sprach- oder -Telefonagenten gleichermaßen.

Wo der Hinweis stehen muss

Er muss in der Interaktion selbst stehen, spätestens bei der ersten Nachricht — und nicht in den AGB oder der Datenschutzerklärung versteckt. Eine vage Bezeichnung wie „Assistent“ genügt allein nicht.

Wie ein konformer Hinweis aussieht

Ein kurzer, klarer Satz reicht: „Hallo, ich bin ein KI-Assistent. Ich kann bei den meisten Anliegen helfen und übergebe jederzeit an einen Menschen.“ Bei Sprache ein hörbarer Einstieg — „Sie sprechen mit einem KI-Assistenten.“ Bewährt ist ein sichtbares „KI“-Abzeichen plus dieser Hinweis in der ersten Nachricht. Einen langen rechtlichen Disclaimer brauchen Sie nicht.

Selbst gebaut oder gekauft?

Wenn Sie einen Drittanbieter-Bot nutzen (Intercom, ein Plugin usw.), gehen Sie nicht davon aus, dass der Anbieter den Hinweis aktiviert hat. Entscheidend ist, dass Ihre Nutzer tatsächlich informiert werden — prüfen Sie also, dass er angezeigt wird.

Was auf dem Spiel steht

Verstöße gegen Artikel 50 können Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

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Weitere häufige Fragen

Keine Rechtsberatung. Disclosed. ist ein Informations- und Vorlagen-Tool, keine Anwaltskanzlei. Der offizielle Text der KI-Verordnung der EU und die Leitlinien der Europäischen Kommission sind die maßgeblichen Quellen; die Leitlinien und der Verhaltenskodex der Kommission wurden kurz vor der Frist noch finalisiert. Nichts hier begründet ein Mandatsverhältnis und kann Ihre besonderen Umstände nicht berücksichtigen. Für Entscheidungen mit echten Folgen wenden Sie sich an eine qualifizierte Fachperson in Ihrer Jurisdiktion.