Seit dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50, dass Sie Menschen informieren, wenn sie es mit KI zu tun haben. Finden Sie in zwei Minuten heraus, ob es Sie betrifft — und nehmen Sie den vorgeschlagenen Wortlaut gleich mit.
Artikel 50 ist jetzt in Kraft. Eine Ausnahme: generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 bereits im Markt waren, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit für die maschinenlesbare Kennzeichnung (gemäß dem Digital Omnibus, angenommen im Juni 2026, in Kraft seit Juli 2026).
Zwei-Minuten-Check
Beantworten Sie fünf kurze Fragen dazu, wie Ihr Unternehmen KI nutzt. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser — wir senden und speichern sie nicht.
1. Betreiben Sie einen Chatbot, virtuellen Assistenten, Sprachbot oder KI-Agenten, der direkt mit Ihren Kunden oder Besuchern spricht?
Denken Sie an Chat-Widgets auf der Website, WhatsApp-Bots, KI-Telefonannahme, „KI-Concierge“-Tools.
2. Stellen Sie ein KI-Tool oder eine KI-Funktion bereit, die Text, Bilder, Audio oder Video für andere zur Nutzung erzeugt?
Hier geht es darum, Anbieter zu sein — z. B. haben Sie ein eigenes GPT, eine App oder eine KI-Funktion erstellt und veröffentlicht, auf die sich andere verlassen. (ChatGPT nur für sich selbst zu nutzen, zählt hier nicht.)
3. Veröffentlichen Sie mit KI erstellte oder bearbeitete Bilder, Audios oder Videos, die reale Personen, Orte oder Ereignisse so zeigen, dass sie echt wirken könnten?
Deepfake-artiges Marketing, KI-Stimmen echter Personen, „verjüngtes“ oder gesichtsgetauschtes Material, realistische KI-Bilder realer Orte.
4. Veröffentlichen Sie KI-verfassten Text, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren?
Nachrichten, aktuelles Geschehen, Gesundheit, Politik, Verbraucherinformation. Gilt nicht, wenn eine Person ihn prüft und die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
5. Nutzen Sie KI, um Emotionen von Menschen zu erkennen oder sie nach biometrischen Merkmalen einzuordnen?
Gesichtsbasierte Alters- oder Stimmungsanalyse, „Mood“-Erkennung, biometrische Publikums-Kategorisierung.
Die Regeln, kurz gefasst
Artikel 50 der KI-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1689) fügt vier Transparenzpflichten hinzu. Sie gelten für jedes Unternehmen, dessen KI-Nutzung darunterfällt — nicht nur für „Hochrisiko“-Systeme, und Open Source ist nicht ausgenommen. Wenn Sie in der EU niedergelassen sind oder das Ergebnis Ihres KI-Systems in der EU verwendet wird, betrifft es Sie.
Wenn Ihre KI direkt mit Menschen interagiert (Chatbots, Sprachassistenten, Agenten), müssen Sie sicherstellen, dass ihnen mitgeteilt wird, dass es KI ist — klar und spätestens bei der ersten Interaktion. Ausnahme: wenn es offensichtlich ist, oder bestimmte Strafverfolgungszwecke.
Wenn Sie KI bereitstellen, die Text, Bilder, Audio oder Video erzeugt, müssen die Ausgaben maschinenlesbar gekennzeichnet und als KI-generiert erkennbar sein. Ausgenommen: Systeme, die lediglich bei der Standardbearbeitung unterstützen oder Ihre Eingabe und deren Bedeutung nicht wesentlich verändern. Die Pflicht steht zudem unter dem Vorbehalt des technisch Machbaren und des Stands der Technik.
Wenn Sie KI einsetzen, um Medien realer Personen oder Ereignisse zu erzeugen oder zu manipulieren, oder KI-Text, der die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert, müssen Sie das offenlegen. Geringere Anforderungen bei klar künstlerischen oder satirischen Werken; nicht nötig für Texte von öffentlichem Interesse, die eine Person geprüft und redaktionell verantwortet hat.
Wenn Sie KI nutzen, um Emotionen zu erkennen oder Menschen biometrisch einzuordnen, müssen Sie die betroffenen Personen informieren — und das Datenschutzrecht (DSGVO) einhalten. Enge Ausnahme für KI, die gesetzlich zur Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten zugelassen ist. Hinweis: Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Schulen ist nach Artikel 5 schlichtweg verboten — Offenlegung genügt dort nicht — außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen.
Amtlichen Text lesen — Europäische Kommission: Artikel 50 · Artikel 5 · Artikel 99 (Sanktionen). Offizielle Leitlinien: Leitlinien zu Artikel 50 (angenommen am 20. Juli 2026) · Praxisleitfaden zur Transparenz KI-generierter Inhalte (Endfassung, 10. Juni 2026) — auf Englisch. Leitfaden in einfacher Sprache: Artikel 50 erklärt (unabhängige Quelle, auf Englisch).
Klare Antworten
Klare Antworten
Forschung
Eigene Feldforschung dazu, wie die Transparenzpflichten aus Artikel 50 den Menschen tatsächlich begegnen.
Die Regeln sind neu und noch in Bewegung. Hinterlassen Sie eine Adresse, und Sie hören von einem Menschen, selten, zu dem, was Sie ankreuzen — und zu sonst nichts. Der Check und alle Leitfäden bleiben so oder so kostenlos und offen.