Manchmal — aber es gibt keine Regel, die verlangt, jedes mit KI erstellte Bild oder jeden Beitrag zu kennzeichnen. Zwei engere Pflichten gelten: KI-Werkzeuge müssen ihre Ausgaben unsichtbar markieren, und Sie müssen Deepfakes und KI-verfasste Texte von öffentlichem Interesse offenlegen.
Die Verordnung unterscheidet (1) die maschinenlesbare Kennzeichnung — ein unsichtbares Signal, das in KI-Ausgaben eingebettet ist, damit Software sie erkennt, und die Sache des Werkzeuganbieters (Midjourney, ChatGPT und Co.) ist, nicht Ihre — von (2) der Offenlegung gegenüber Menschen, also Ihr Publikum zu informieren, was nur in bestimmten Fällen gilt.
Das ist das große Missverständnis. Die Verordnung verlangt nicht, dass jedes mit KI erstellte Bild, Produktfoto oder Marketingposting ein Label trägt. Gewöhnliche KI-gestützte Marketinginhalte fallen weitgehend heraus, und geringfügige Retuschen und Standardbearbeitung sind ausdrücklich ausgenommen.
Deepfakes: realistische, mit KI erzeugte oder veränderte Bilder, Audios oder Videos von real wirkenden Personen oder Ereignissen müssen als künstlich offengelegt werden (mit geringeren Anforderungen für offensichtlich künstlerische oder satirische Werke). KI-verfasster Text von öffentlichem Interesse: Text, der zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht wird (Nachrichten, Gesundheit, Politik, Verbraucherinformation), muss offengelegt werden — es sei denn, eine Person hat ihn wirklich geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung. Eine Rechtschreibprüfung oder ein Abnicken zählt nicht.
Die Offenlegungspflichten gelten ab dem 2. August 2026. Die unsichtbare maschinenlesbare Kennzeichnung hat für Werkzeuge, die vor August bereits auf dem Markt waren, bis zum 2. Dezember 2026 Zeit.
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